Zum Inhalt springen
Zigarrenexpertise Oliver Markus · Echtheit und Wert

Zoll, Behörden und Justiz

Ich stelle fest, was vorliegt.

Wenn ein Posten Zigarren zu klären ist, geht es um vier Punkte: Echtheit, Menge, Zustand und Wert. Ich prüfe diese Punkte, halte jeden Prüfschritt stückbezogen fest und übergebe das Ergebnis schriftlich.

Meine Gutachten sind Privatgutachten. Öffentlich bestellt und vereidigt bin ich nicht.

Ein Stapel Zigarren dicht an dicht, die Enden zur Kamera.

Leistungen

Was ich prüfe und feststelle

Wenn Originale von Fälschungen abzugrenzen sind und ein Wert beziffert werden muss, kommt es auf die Merkmale im Einzelnen an.

Echtheitsprüfung
Verifizierung kubanischer und anderer Premium-Zigarren. Jeder Prüfschritt wird stückbezogen mit Fotos, Befund und Zeitpunkt dokumentiert, so dass sich jede Feststellung später einem konkreten Asservat zuordnen lässt. Die Beweiskette selbst führt die ermittelnde Stelle.
Wertermittlung für Zollzwecke
Neutrale, marktgerechte Ermittlung des Verkehrswerts beschlagnahmter oder sichergestellter Zigarrenposten, als fachliche Grundlage für die Wertfestsetzung durch die Behörde.
Gutachten für Verfahren
Fachliche Feststellungen zu Echtheit, Menge, Zustand und Wert, die Sie oder Ihre Rechtsvertretung in einem zoll-, steuer- oder zivilrechtlichen Verfahren verwenden können.

Zur Einordnung: Beschlagnahmte oder sichergestellte Ware prüfe ich grundsätzlich bei der Behörde vor Ort, nicht bei mir. Zigarren, deren ordnungsgemäße Versteuerung nicht belegt ist, nehme ich nicht in Verwahrung.

Ein Ergebnis, das jeden Prüfschritt offenlegt und deshalb überprüfbar ist.

Abgrenzung

Was ich nicht mache

Ich stelle Tatsachen fest. Rechtlich und steuerlich berate ich nicht.

Keine Rechtsberatung
Rechtsberatung ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten.
Keine Hilfe in Steuersachen
Hilfe in Steuersachen ist den steuerberatenden Berufen vorbehalten.
Keine Vertretung
Ich vertrete Sie nicht gegenüber Behörden.

Wenn Sie beides brauchen, arbeite ich der Kanzlei oder dem Steuerbüro zu, das Sie beauftragen.

Zusammenarbeit mit Kanzleien

Ein Gutachten, das Sie selbst in Auftrag geben, ist in einem deutschen Zivilverfahren Parteivortrag und kein Sachverständigenbeweis nach der Zivilprozessordnung. Sie können es vorlegen, und ein Gericht kann mich anschließend selbst als Sachverständigen bestellen.

Wie ein Gericht ein vorgelegtes Privatgutachten würdigt, entscheidet das Gericht. Ich sage Ihnen vorher, was ich feststellen kann und was nicht, damit Sie wissen, worauf Sie sich stützen.

Geht es um einen laufenden oder drohenden Fall, ist die Beauftragung über die Kanzlei der saubere Weg. Schildern Sie mir die Frage, die zu klären ist, dann sage ich Ihnen, ob ich sie fachlich abdecke und welche Unterlagen oder Stücke ich dafür brauche.

Zu meiner Stellung: Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 Gewerbeordnung liegt nicht vor, und ich führe keinen entsprechenden Titel. Meine Gutachten sind Privatgutachten. Bestellt mich ein Gericht oder eine Behörde in einem konkreten Verfahren, gilt dort das jeweilige Verfahrensrecht.

Ablauf

Vom ersten Anruf bis zum Gutachten

Sie schildern den Fall

Worum es geht, wie viele Stücke vorliegen, wo sie liegen und bis wann Sie das Ergebnis brauchen. Über das Formular, per E-Mail oder am Telefon.

Ich sehe mir an, was vorliegt

Nach Fotos oder bei der Behörde vor Ort. Welcher Weg möglich ist, hängt davon ab, wo die Ware liegt und in welchem Stand das Verfahren ist.

Sie bekommen das Ergebnis schriftlich

Mit Fotos, mit Begründung je Prüfpunkt und mit Stichtag. Eine Fotoanalyse liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor. Wenn es eilt, schreiben Sie das dazu, dann nenne ich Ihnen verbindlich, bis wann ich es schaffe.

Das erste Telefongespräch, in dem wir Umfang und Kosten klären, kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Wie sich die Kosten zusammensetzen

Diskretion

Ich behandle Ihren Auftrag vertraulich. Ihre Angaben, die Herkunft der Zigarren und das Ergebnis gebe ich nicht an Dritte weiter, ich nenne Sie nicht als Referenz und ich zeige Ihre Stücke nicht her. Vier Grenzen nenne ich Ihnen offen, weil sie niemand ausschließen kann.

Gesetzliche Pflichten
Steuerliche Aufbewahrungsfristen, und eine Aussage, wenn ich vor Gericht als Zeuge geladen werde. Anders als Anwältinnen, Ärzte und Steuerberater habe ich kein Recht, die Aussage zu verweigern.
Aufträge von Behörden
Dort ist die Behörde meine Auftraggeberin, und das Ergebnis geht an sie.
Bei laufenden Fällen
Geht es um einen laufenden oder drohenden Fall, sprechen Sie bitte zuerst mit einer Anwältin oder einem Anwalt und lassen Sie mich von dort beauftragen.
Angaben über diese Website
Was mit den Angaben aus dem Kontaktformular geschieht und wie lange sie gespeichert werden, steht in der Datenschutzerklärung.

Sie haben einen Fall zu klären?

Schildern Sie mir kurz, worum es geht. Ich sage Ihnen, ob ich die Frage fachlich abdecke und was ich dafür brauche.

E-Mail
info (at) zigarrenexpertise.com