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Zigarrenexpertise Oliver Markus · Echtheit und Wert

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Schreiben Sie mir, worum es geht.

Eine kurze Beschreibung genügt, Fotos helfen. Ich sage Ihnen, ob ich die Frage fachlich abdecke, was ich dafür brauche und was es kostet.

Ich antworte in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

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+49 176 20150975
Wenn ich gerade nicht abnehmen kann, rufe ich zurück.
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info (at) zigarrenexpertise.com
Anschrift
Zigarrenexpertise, Oliver Markus
Im Kräutergarten 13
49401 Damme
Besuche nach Vereinbarung.

Ihre Nachricht

Je genauer Sie beschreiben, was Sie haben, desto genauer kann ich antworten. Hilfreich sind:

  • Was es ist, soweit bekannt: Marke, Format, Anzahl.
  • Woher es stammt, seit wann Sie es haben und wie es gelagert wurde.
  • Wozu Sie das Ergebnis brauchen: Versicherung, Erbschaft, Verkauf, ein Verfahren. Davon hängt ab, welche Wertangabe Sie brauchen und wie ausführlich das Gutachten sein muss.
  • Fotos, hochauflösend und scharf: die geschlossene Kiste von allen Seiten mit Siegel und Unterseite, die geöffnete Kiste von innen, eine einzelne Zigarre aus der Nähe. Dazu Seriennummern, Stempel und Fabrikcodes einzeln im Ausschnitt. Am besten bei Tageslicht und ohne Blitz, sonst spiegeln Lack und Folie genau die Stellen weg, auf die es ankommt. Die Fotos hängen Sie in Ihrem E-Mail-Programm an, bevor Sie absenden.
  • Wenn Sie für eine Behörde schreiben: Aktenzeichen, Anzahl und Art der Stücke und der Ort, an dem sie liegen.

Beim Klick auf „Nachricht vorbereiten“ öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit dem fertigen Text. Abgeschickt wird erst, wenn Sie dort auf Senden drücken. Bis dahin verlässt nichts Ihr Gerät.

Fragen

Häufige Fragen

Wie lange dauert ein Gutachten?
Das hängt vom Umfang ab. Eine Fotoanalyse liegt in der Regel innerhalb weniger Werktage vor. Wenn es eilt, schreiben Sie das dazu, dann nenne ich Ihnen verbindlich, bis wann ich es schaffe. Umfangreiche Sammlungsbewertungen planen wir im ersten Gespräch.
Geht eine Bewertung auch ohne Originalverpackung?
Ja. Eine Echtheitsprüfung ist auch bei einzelnen, unverpackten Zigarren möglich. Sie erfordert dann eine genauere Begutachtung des Stücks selbst, und die Wertbestimmung bleibt eingeschränkter, weil Kiste, Siegel und Stempel als Merkmale fehlen. Diese Grenze steht dann auch im Gutachten.
Kann ich Ihnen die Zigarren zuschicken?
Für Einzelstücke und kleinere Posten ja. Wir besprechen vorab den versicherten Versand und die Rücksendung. Zwei Grenzen dabei: Zigarren, deren ordnungsgemäße Versteuerung nicht belegt ist, nehme ich nicht in Verwahrung, und beschlagnahmte oder sichergestellte Ware prüfe ich grundsätzlich bei der Behörde vor Ort, nicht bei mir.
Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?
Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung nach § 36 Gewerbeordnung liegt nicht vor, und ich führe keinen entsprechenden Titel. Meine Gutachten sind Privatgutachten. Bestellt mich ein Gericht oder eine Behörde in einem konkreten Verfahren, gilt dort das jeweilige Verfahrensrecht.
Beraten Sie mich auch rechtlich oder vertreten Sie mich gegenüber dem Zoll?
Nein. Ich stelle Tatsachen fest, ich berate nicht rechtlich und nicht steuerlich. Rechtsberatung ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten, Hilfe in Steuersachen den steuerberatenden Berufen. Ich vertrete Sie auch nicht gegenüber Behörden. Wenn Sie beides brauchen, arbeite ich der Kanzlei oder dem Steuerbüro zu, das Sie beauftragen.
Sind Gutachten international möglich?
Ja, ich arbeite auch für Auftraggeber außerhalb Deutschlands, nach denselben Prüfkriterien. Zur Einordnung: Ein Gutachten, das Sie selbst in Auftrag geben, ist in einem deutschen Zivilverfahren Parteivortrag und kein Sachverständigenbeweis nach der Zivilprozessordnung. Sie können es vorlegen, und ein Gericht kann mich anschließend selbst als Sachverständigen bestellen. Was ein Gutachten in einem anderen Land gilt, richtet sich nach dem dortigen Verfahrensrecht. Diese Frage klären Sie bitte vorher mit Ihrer Rechtsvertretung.

Was vertraulich bleibt, und was nicht

Ich behandle Ihren Auftrag vertraulich. Ihre Angaben, die Herkunft der Zigarren und das Ergebnis gebe ich nicht an Dritte weiter, ich nenne Sie nicht als Referenz und ich zeige Ihre Stücke nicht her. Vier Grenzen nenne ich Ihnen offen, weil sie niemand ausschließen kann.

Gesetzliche Pflichten
Steuerliche Aufbewahrungsfristen, und eine Aussage, wenn ich vor Gericht als Zeuge geladen werde. Anders als Anwältinnen, Ärzte und Steuerberater habe ich kein Recht, die Aussage zu verweigern.
Aufträge von Behörden
Dort ist die Behörde meine Auftraggeberin, und das Ergebnis geht an sie.
Bei laufenden Fällen
Geht es um einen laufenden oder drohenden Fall, sprechen Sie bitte zuerst mit einer Anwältin oder einem Anwalt und lassen Sie mich von dort beauftragen.
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